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Alter Stromzähler der IWB
Legende: Diese fehlerhaften Stromzähler ersetzten die IWB durch die umstrittenen modernen. zVg

Basel Baselland Rechtslücke bei neuen Stromzählern verunsichert Kunden

In der gesamten Schweiz gibt es bei den sogenannten «smart meter» noch Rechtslücken. Dies betrifft auch die Stromzähler, welche die IWB in Basler Haushalte eingebaut hat. Die IWB versichert jedoch, die intelligenten Geräte nur soweit zu nutzen, wie es den rechtlichen Grundlagen entspreche.

«Die Geräte sind sehr intelligent und können sogar kommunizieren», schwärmt Lars Knuchel, Sprecher der Industriellen Werke Basel (IWB). Dass die Geräte den Stromverbrauch derart genau erfassen und analysieren können, ist aber aus Sicht des Datenschutzes ein Problem. «Es handelt sich um ein neues Phänomen», so Knuchel gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Deshalb müsse der Datenschutz erst klären, inwiefern die Fähigkeiten der Geräte ausgeschöpft werden dürfen.

Die IWB hat die Geräte so eingestellt, dass die neuen Geräte nicht mehr oder weniger messen als die alten
Autor: Lars Knuchel Mediensprecher IWB

Mit den neuen Geräten ersetzt die IWB alte Zähler, die teilweise nicht richtig funktionierten. Laut «Tageswoche» haben jedoch einige Kunden bei der IWB Bedenken wegen den neuen Stromzählern geäussert. Ein Kunde liess sich den neuen Zähler gar wieder abmontieren.

Lars Knuchel hat Verständnis für das Misstrauen. «Wir leben in einem Zeitalter, wo man vorsichtig mit Daten umgehen muss.» Gerade deshalb seien die IWB sehr bemüht, vorsichtig zu sein. «Die IWB haben die Geräte so eingestellt, dass die neuen Geräte nicht mehr oder weniger messen als die alten», versichert Knuchel.

Erst wenn die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden wäre, könnten die IWB das Potential der Geräte weitergehend nutzen. Konkret könnte man die Stromnutzung genau zu erfassen und den Stromverbrauch effizienter zu gestalten, so Knuchel. Der Kunde könne genauer erkennen, welches Gerät wieviel Strom braucht und wie er den Stromverbrauch minimieren kann. Sollte der Datenschützer dieser Nutzung zustimmen, so hätten die IWB freie Bahn.

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