Der Riehener SVP-Grossrat hatte seine Strafanzeige vor ein paar Wochen eingereicht. Er warf Bau- und Verkehrsdirektor Hanspeter Wessels vor, mit unzähligen Baustellen den Verkehr zu behindern und das Unfallrisiko zu erhöhen. So gefährde Wessels Menschenleben.
Die Staatsanwaltschaft kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. «Das Gegenteil dürfte zumindest dort der Fall sein, wo infolge Stau und zähfliessendem Verkehr die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit zwangsläufig an die Verhältnisse anpassen und drosseln müssen», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Sie verzichtet deshalb auf die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Edi Rutschmann hatte die Strafanzeige am 7. Mai eingereicht - zehn Tage vor den Basel-Städtischen Regierungs-Ersatzwahlen, bei denen er als Kandidat für die SVP antrat. Sein Angriff auf Hanspeter Wessels wurde deshalb allgemein im Zusammenhang mit dem Wahlkampf gesehen.