Der Verurteilte wie auch die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil des Basler Strafgerichts anzufechten. Wird das Urteil rechtskräftig, wird der 56-jährige Mann nach Verbüssung einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe lebenslänglich verwahrt. Vollzugslockerungen wie bei seiner letzten Verwahrung nach altem Recht - also vor Annahme der Verwahrungsinitiative 2004 - wären dann nicht mehr möglich.
Das Gericht hält den Serienvergewaltiger in seinem Urteil für «dauerhaft untherapierbar». Allerdings wäre es möglich, schildert Eva Eichenberger im Interview gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, dass dereinst neue wissenschaftliche Erkenntnisse dem Serienvergewaltiger eine erfolgsversprechende Therapierbarkeit bescheinigen und somit eine erneute Freilassung ermöglichen würden.