Oliver Jacobi kann zufrieden sein: «Wir haben das was wir haben wollten, wir dürfen die Anpassungen so ausführen wie geplant». In einem 14-Seitigen Einspracheentscheid und einer Änderungsverfügung rügt das Bauinspektorat Jacobi zwar für sein Vorgehen: «Unstrittig ist, dass die Bauherrschaft mit ihrem Vorgehen in grober Weise gegen § 122 Raumplanungs- und Baugesetz verstossen hat.» Doch die Einsprachen der Nachbarn wurden alle zurückgewiesen.
Jacobi habe das Bauinspektorat zwar nicht darüber informiert, dass er Planänderungen vornehme, aber er habe sich danach kooperativ gezeigt. Und dass es nach den unbewilligten Änderungen nicht zur Anzeige kam, hat vor allem damit zu tun, dass Jacobi die Pläne anpasste und nochmals einreichte. «Darum haben wir von einer Anzeige abgesehen», sagt Andreas Weis vom Bauinspektorat.» Und darum kommt Jacobi nun auch mit einem blauen Auge davon.
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Differenzierter Entscheid
Trotzdem überrascht der Entscheid der Bauinspektion, auch die Nachbarin Vera Hasenböhler war erstaunt, als sie das Schreiben im Briefkasten fand. Hasenböhler reichte im letzten November die Einsprachen ein, die nun zurückgewiesen wurden: «Zuerst musste ich leer schlucken, aber ich finde, die Bauinspektion hat sich sehr differenziert mit dem Fall auseinandergesetzt.»
Beide Parteien, sowohl Bauherr Oliver Jacobi als auch die Nachbarin Vera Hasenböhler, werden den Entscheid wohl nicht mehr weiterziehen. Somit ist der Streit zumindest juristisch beendet.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)