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Basel Baselland Serienvergewaltiger «für überschaubare Zeit nicht therapierbar»

Seit Dienstag muss sich ein 56-jähriger Mann vor dem Basler Strafgericht wegen drei Sexualdelikten verantworten. Wegen rund zwei Dutzend ähnlicher Taten wurde er bereits verurteilt. Der Angeklagte bestreitet die Taten; Gerichts-Gutachter attestieren dem Mann eine hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit.

Der Mann soll zwischen Juli 2011 und Februar 2012 drei Frauen mit einem Schlafmittel betäubt und danach sexuell missbraucht haben, so lautet die Anklage der Basler Staatsanwaltschaft. Insgesamt rund zwei Dutzend Frauen hat er in den letzten 35 Jahren vergewaltigt oder sexuell genötigt - oder die Taten versucht.

Das Luzerner Obergericht ordnete daher 1999 eine Verwahrung an. Der Angeklagte erwirkte allerdings Vollzugslockerungen. Daher durfte er vor zwei Jahren in Leukerbad ein Rückenleiden kurieren und später in Basel eine Wohnung beziehen - hier überwacht mit einer Fussfessel.

Die drei Sexualdelikte, die ihm die Basler Staatsanwaltschaft nun vorwirft, soll er in einem Rehabilitationszentrum in Leukerbad und in seiner Wohnung in Basel begangen haben.

Betäubung mit Schlafmittel

In diesen drei Fällen, so lautet die Anklage, sei der 56-Jährige stets gleich vorgegangen wie schon bei früheren Vergewaltigungen: Er soll seinen ihm unbekannten Opfern unbemerkt ein Schlafmittel in ein Getränk gemischt und sich danach über die wehrlosen Frauen hergemacht haben.

Die drei Delikte, die ihm nun zur Last gelegt werden, stritt der Angeklagte nun vor Gericht rundwegs ab. Die Opfer hätten die Fälle «von A bis Z erfunden». Sie hätten sich wohl im Nachhinein geschämt, mit einem wie ihm - einem von früheren Fällen her aus den Medien schweizweit bekannten Serienvergewaltiger - in Kontakt getreten zu sein, meinte er.

Angeklagtem droht lebenslängliche Verwahrung

Gerichtsgutachter hingegen berichteten am Dienstag vor Gericht von einer «überdurchschnittlich hohen Wahrscheinlichkeit», dass der Angeklagte auf freiem Fuss rückfällig würde: Er sei narzisstisch gestört, wolle Dominanz ausüben und verfüge über eine «verhängnisvolle sexuelle Disposition». Kurz: Der Angeklagte sei «für überschaubare Zeit nicht therapiebar».

Wird der Angeklagte erneut verurteilt, droht ihm daher die lebenslängliche Verwahrung - in der Art, wie sie das Schweizer Stimmvolk 2004 bei Annahme der Verwahrungsinitiative festlegte. Der Angeklagte wäre damit eine von erst einigen wenigen Personen, die bislang auf diese Art in Verwahrung sind. Das Basler Strafgericht will sein Urteil Ende Woche bekannt geben.

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