Verurteilt wird der 56-jährige Mann wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung. Er muss zwei seiner Opfer je 10'000.-- Franken Schadensersatz bezahlen.
Das Gericht befand, dass der Verurteilte ständig neue Versionen ins Spiel gebracht und sich in Widersprüche verstrickt habe. Es treffe den Verurteilten ein schweres Verschulden. Er habe das Vertrauen von Opfern und Behörden schamlos ausgenutzt. Es bestehe absolut kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen desjenigen Opfers, das den Fall in Basel ins Rollen gebracht hat.
Ein Freispruch
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, die eine sechsjährige Freiheitsstrafe forderte, nicht in allen Punkten. Bei einem der drei Opfer kam es sogar zu einem Freispruch für den Angeklagten. In diesem Falle, so das Gericht, gäbe es keine Hinweise auf sexuelle Handlungen und es gäbe teils widersprüchliche Aussagen des Opfers.
Der Fall hatte in der ganzen Schweiz eine grosse Beachtung gefunden. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer «Chronik angekündigter Verbrechen».
Der Verteidiger seinerseits meinte, die Aussagen der Frauen, die der Beschuldigte betäubt und sexuell missbraucht haben soll, würden für einen Schuldspruch nicht ausreichen.
kohd