Eigentlich wollte der Landrat bereits vor zwei Jahren die Bestimmungen über Solaranlagen in Kernzonen beraten. Dann kam aber der Bund dazwischen mit seiner Revision des Raumplanungsgesetztes. Dieses ist nun, nach der Abstimmung im März 2013 unter Dach und Fach, und der Landrat kann das Thema wieder aufnehmen.
Konkret berät das Parlament darüber, unter welchen Bedingungen Solaranlagen auch in Kernzonen und auf denkmalgeschützten Objekten angebracht werden dürfen. Die Regierung sieht dies vor, wenn die Anlagen «genügend angemessen» sind. Darunter versteht sie Solaranlagen, die Dächer nicht überragen und höchstens 20 cm hoch sind.
Diese Bestimmung wird im Landrat wohl viel zu reden geben. Denn die Bezeichnung «genügend angemessen» lässt der Bewilligungsbehörde viel Spielraum offen.