Keine Verbilligungen mehr sollen junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren bekommen, wenn diese in Erstausbildung und ledig sind, keine Unterhaltspflichten haben und ihre Eltern in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen leben.Dieser Kompromiss fand im Landrat breite Zustimmung und wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Bisher können junge Erwachsene im Baselbiet eine Prämienverbilligung beanspruchen, ohne dass Einkommen und Vermögen der Eltern eine Rolle spielen. Damit unterstützt der Kanton auch gut situierte Familien. Die Regierung beantragte daher 2013, solche jungen Erwachsenen von der Prämienverbilligung auszunehmen.
Im Kantonsparlament hatten sich in den ersten Beratungen im Herbst aber verschiedene Fraktionen daran gestört, dass eine Verknüpfung zwischen mündigen jungen Erwachsenen und der Lage ihrer Eltern gemacht werden sollte. Dies sei «Sippenhaft», wurde etwa kritisiert. Die Finanzkommission des Rats schlug darauf eine neue Formulierung vor: Demnach sollen Prämienverbilligungen wegfallen, wenn für die betreffenden jungen Erwachsene auch eine Ausbildungszulage nach Familienzulagengesetz des Bundes ausgerichtet wird. Dem stimmten alle Fraktionen zu.