Die Strafprozessordnung von 2011 hat die Teilnahmerechte massiv ausgebaut. Konkret heisst das, die Beschuldigten dürfen bei der Einvernahme aller anderen Beschuldigten dabei sein. Bei Fällen mit vielen involvierten Personen führe dies zu einem enormen Mehraufwand.
Der Überfall auf ein Kickbox-Center in Reinach 2014 sei ein exemplarischer Fall. Bei dieser Schlägerei zwischen zwei Kickbox-Crews waren mehrere Dutzend Personen involviert. Die Staatsanwaltschaft hat rund 100 Befragungen mit Beschuldigten durchgeführt. «Aufgrund der ausgebauten Teilnahmerechte konnten an diesen Einvernahmen jeweils durchschnittlich 20 Personen teilnehmen», sagt Angela Weirich, erste Staatsanwältin im Kanton Baselland. Alleine für die Vorladung aller Parteien zu den Einvernahmen musste die Staatsanwaltschaft gut 2'000 Briefe verschicken.
Wahrheitsfindung erschwert
Neben dem administrativen Mehraufwand werde aber auch die Wahrheitsfindung erschwert, sagt Weirich: «Wenn Beschuldigte anderen Beschuldigten bei der Einvernahme zuhören dürfen, kann es zu Anpassungen der eigenen Aussage kommen.» Auch Sicherheitsdirektor Isaac Reber hofft auf eine Revision der Teilnahmerechte. Zu diesem Zweck habe der Kanton Baselland letzten Dezember beim Bund eine Standesinitiative eingereicht.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)