Der Fall vor dem Baselbieter Kantonsgericht ist deshalb speziell, weil die Staatsanwaltschaft selbst das erstinstanzliche Urteil angefochten hat, weil sie die Strafe für den Täter als zu hoch ansah. Obwohl sie nun unterliegt, zeigt sich die Stawa zufrieden und zieht den Fall auch nicht weiter.
Das Strafgericht verurteilte im August 2012 einen 22-jährigen Mann aus Frankreich wegen Einbrüchen zu zwei Jahren unbedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte nur 10 Monate unbedingt gefordert. Im Unterschied zur Anklage beurteilte das Strafgericht die drei Einbrüche als bandenmässiges Vorgehen, da der Angeklagte mit einer Komplizin zusammen gearbeitet hatte.
Das Kantonsgericht stützte gestern Abend bei der Urteilsbegründung um 19 Uhr das Urteil des Strafgerichts vollumfänglich. Es sah auch die Unbefangenheit des erstinstanzlichen Richters als gewährt an. Es sei nichts belegt, auch nicht Kontakte zu Medien, die seine Unbefangenheit in Frage stellen würden.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überraschend zufrieden. Man habe mit diesem Fall abklären wollen, in wie weit die Gerichte in Zukunft die Forderung nach härteren Strafen stützen würden, erklärt Staatsanwältin Fabienne Holland dem Regionaljournal.