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Eine Militärmusikformation marschiert vor der Tribüne und der Kulisse des Gelb beleuchteten Kasernengebäudes.
Legende: Wurde jahrelang auf falscher Basis bewilligt: Das Basel Tattoo Juri Weiss

Basel Baselland Tattoo wird trotz Gerichtsurteil nach alter Praxis bewilligt

Auch dieses Jahr soll die Allmendverwaltung das Militärmusikfestival Basel Tattoo bewilligen. Und dies obwohl die Behörde rechtlich nicht zuständig ist, wie die Baurekurskommission befunden hat.

Im Rechtsstreit um das Militärmusikfestival Basel Tattoo liegt jetzt ein gerichtlicher Entscheid vor. Die Baurekurskommission, das Basler Baugericht, hat befunden, dass die Bewilligungen für das Tattoo, aber auch für viele andere Veranstaltungen, wie die Herbstmesse oder die Kunstmesse Scope,  von der falschen Behörden kamen. Für das Kasernenareal, sowie auch beispielsweise für die Rosentalanlage oder den Theaterplatz sei nicht die Allmendverwaltung zuständig, sondern das Bauinspektorat. Veranstalter müssten also für die Bespielung dieser Plätze eine Baubewilligung einholen.

Dies wollten die Basler Behörden den Kulturveranstaltern ersparen, darum habe man  das jahrzehntelang so gehandhabt und «bisher hat sich kein Mensch daran gestört», sagt der Basler Bau- und Verkehrsdirektor Hanspeter Wessels. Nun liegt aber ein Gerichtsentscheid vor. Für das Basel Tattoo 2013 würde das aber nichts ändern, sagt Hanspeter Wessels. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Darum würde dieses Jahr noch die Allmendverwaltung über das Gesuch entscheiden, das Basel Tattoo brauche keine Baubewilligung vom Bauinspektorat.

Revision Allmendgesetz

Und in Zukunft? Wenn der Entscheid der Baurekurskommission rechtskräftig wird, müssten Veranstalter auch auf anderen Plätzen in Basel aufwändige Baugesuche eingeben beim Bauinspektorat. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass dies nicht passiert. Da das Allmendgesetz in Revision ist. Die Bewilligung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum soll neu festgeschrieben werden. Veranstalter sollen mit dem neuen Allmendgesetz dann weiterhin Gesuche bei der Allmendverwaltung einreichen. Damit würde dann Praxis und Gesetz wieder übereinstimmen.

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