Die Basler Berufsfeuerwehr kann im Streit um ein neues Arbeitszeitreglement einen Teilerfolg verbuchen. Die Angestellten der Feuerwehr dürfen ihre Ferien behalten.
Das neue Arbeitszeitreglement wurde im Jahr 2009 für alle Angestellten des Kantons eingeführt. Weil die Berufsfeuerwehr jedoch ein 24-Stunden-Betrieb hat, sah man sich bei der Umsetzung des Reglements mit Schwierigkeiten konfrontiert. Das führte dazu, dass das neue Reglement für die Feuerwehr erst drei Jahre später in Kraft getreten ist - rückwirkend.
Diese rückwirkende Umsetzung hätte zur Folge gehabt, dass die Angestellten der Feuerwehr zu viele Ferien bezogen haben. Die hätten sie zurückgeben müssen. Die Berufsfeuerwehr hat gegen diesen Entscheid Rekurs eingelegt. Mit Erfolg: Die Ferien müssen nun nicht zurückgeben werden. Das Sicherheitsdepartement hat die Rekurse gutgeheissen.
Hängig sind noch zwei weitere Punkte: Die Regelung der Minuszeiten sowie die Ruhezeiten.