Für eine Todesfahrt in einem geraubten Auto in Basel wird ein heute knapp 29-jähriger psychisch kranker Mann in eine geschlossene Klinik eingewiesen. Das Strafgericht erkannte am Donnerstag auf vorsätzliche Tötung, befand den Schizophrenen aber für nicht schuldfähig.
Der Mann war im März 2012 in einem psychotischen Schub mit Gewalt aus einer geschlossenen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) ausgebrochen, hatte auf der Strasse mit Gewalt ein Auto geraubt und auf rasender Fahrt zur Mittleren Brücke acht Personen angefahren. Eine Frau starb, sieben Personen wurden teils schwer verletzt.
Im Prozess erinnerte sich der im Baselbiet geborene Mann kaum an jenen verhängnisvollen Tag. Von inneren Stimmen getrieben, habe er nur nach Mazedonien flüchten, aber niemanden töten wollen, sagte er aus. Das Gericht sah jedoch die Tatbestände vorsätzliche Tötung, mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung, einfache Körperverletzung, Raub etcetera als erfüllt.
Beweislage ohne Zweifel
Die Darstellung des Verteidigers sei unglaubwürdig, der Mann habe die Autos nicht rauben wollen sondern nur Schutz gesucht, sagte der Gerichtspräsident. Dann sei der Mann im innerstädtischen Feierabendverkehr viel zu schnell gefahren, laut Zeugen mit bis zu 80 km/h.
Zeugenaussagen, Tramvideos, Tatortspuren und Arztzeugnisse dokumentieren den Tatablauf laut Präsident klar. Bewiesen sei auch, dass eine Velofahrerin an den Verletzungen durch die Kollision starb - ihre DNA war auf der Frontscheibe des Autos. Auch bei den beiden Schwerverletzten sei seine Urheberschaft belegt.
Im Widerspruch zum Verteidiger, der auf Fahrlässigkeit plädiert hatte, sei das Gericht zudem «überzeugt», dass der Mann «gezielt auf die Leute zugefahren» sei. Damit habe er zumindest im Sinne des Eventualvorsatzes den Tod Dritter in Kauf genommen.
Vorsätzliche Taten
Der Mann habe trotz geborstener Scheibe auch genug sehen können, dass er nicht all die Opfer hätte treffen müssen, sagte der Präsident weiter. Das Gericht sehe so einen «direkten Vorsatz»: Auch wenn er vielleicht nach Mazedonien habe flüchten wollen, habe er doch unterwegs alle «aus dem Weg räumen» wollen.
Das psychiatrische Gutachten attestiert dem paranoiden Schizophrenen Schuldunfähigkeit. Für das Gericht ist dieses klar und schlüssig. Auch Erinnerungslücken im Prozess seien wohl der Krankheit zuzuschreiben. Der Mann war schon in der UPK gesessen, weil er seinen eigenen Bruder im Wahn attackiert hatte.
Das auch von Staatsanwalt und Verteidiger unterstützte Gutachten warnt vor grosser Rückfallgefahr. Statt einer Strafe schlägt es als Massnahme die stationäre Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung vor; im Visier ist die Zürcher Klinik Rheinau.
Unter Baselbieter Verschluss
Das baselstädtische Strafgericht urteilte denn auch so: Für das Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit sei eine explizit geschlossene Einrichtung angebracht. Für die genaue Zuweisung sind indes wegen deren ersten Urteils die Baselbieter Behörden zuständig. Ob und wann der Mann allenfalls frei kommt, sei in einigen Jahren neu zu begutachten.
Eine Opferanwalts-Forderung nach einer Genugtuungssumme von 8000 Franken wies das Gericht im Übrigen ab. Die Opfer seien durch Versicherungen respektive die Opferhilfe entschädigt worden.