Der Kanton Baselland ist per Volksentscheid vor drei Jahren dem Konkordat Sonderpädagogik beigetreten. Ziel dieses Konkordats ist es, möglichst viele Schulkinder in Regelklassen zu unterrichten. Kinder mit Lernschwierigkeiten oder mit einer Behinderung, aber auch Kinder mit besonderen Begabungen, werden in den Regelklassen zusätzlich betreut und gefördert. In Ausnahmefällen können Kinder weiterhin Sonderschulen oder Kleinklassen besuchen.
Die Baselbieter Regierung will aber den Wildwuchs bei den Fördermassnahmen bremsen. Sie regelt nun, wie viele Kinder pro Schule besondere Massnahmen erhalten dürfen.
Bei der Präsentation der Vorlage «Integrative Schulung» am Freitag betonte Bildungsdirektor Urs Wüthrich, man wolle bewusst Kleinklassen beibehalten.
Kosten für Gemeinden - Freiheiten für Schulen
Nach Willen der Regierung sollen in Zukunft die Schulen mehr Kompetenz erhalten bei der Bestimmung, welche Kinder welche Fördermassnahmen erhalten. Damit sollten die Schulleiter freier sein in ihren Entscheidungen und flexibel reagieren können auf die Entwicklung der Kinder.
Der Kanton soll in Zukunft nur noch die Kosten für besondere Fälle übernehmen, also für Sonderschulen oder Kleinklassen. Die Kosten der übrigen Fördermassnahmen sollen die Gemeinden tragen. Die Vorlage geht nun an die zuständigen Kommissionen des Landrats und danach ins Parlament.