In Basel-Stadt beibehalten werden soll aus Sicht der Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) vielmehr das bisher geltende System, wie die Kommission in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Regierungsvorlage festhält.
Dem Parlament beantragt die JSSK dies mit sieben zu zwei Stimmen. In Basel-Stadt erfolgt die Kontrolle der Stimmberechtigung von brieflich Stimmenden über eine Kennziffer auf dem Stimmrechtskuvert, die vor jedem Urnengang neu zugewiesen wird.
Die Regierung möchte stattdessen künftig die Unterschrift der Stimmenden verlangen, wie es ausser Basel-Stadt, Appenzell Innerrhoden und Waadt alle Kantone tun. Als Vorteil sieht die Regierung unter anderem, dass das Ausfüllen fremder Stimm- und Wahlzettel erschwert würde.