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Marc Graf im Profil
Legende: Klinikdirektor Marc Graf zVg

Basel Baselland UPK-Direktor Graf: «Zurück in die UPK kann der Patient nicht»

Mit seiner Flucht habe sich der pädophile Patient selber viel verbaut. Dies sagt UPK-Direktor Marc Graf. Der flüchtige Mann wäre voraussichtlich noch diesen Sommer frei gekommen.

Vor gut drei Wochen ist ein pädophiler Mann aus den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) in Basel geflüchtet. Die Polizei fahndet weiterhin nach ihm. Durch verschiedene Medienauftritte ist der Mann einer grösseren Öffentlichkeit bekannt geworden.

Auf der Flucht sagte der Mann in einem Fernseh-Interview, er fühle sich ungerecht behandelt, er sei zu Unrecht in einer geschlossenen Anstalt und er fürchte, er komme nie mehr aus der Klinik heraus. Einen Grund für diese Annahme habe es aber nicht gegeben, sagt dazu Marc Graf, Direktor der Forensisch Psychiatrischen Klinik Basel, im Interview mit dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Der Mann habe erst im Oktober seine Massnahme angetreten und habe schon im Februar freien Ausgang in den Klinikgarten erhalten. Voraussichtlich im Sommer hätte der Mann die Klinik wieder verlassen können und seine Therapie ambulant fortsetzen können.

Flucht schadet dem Patienten

Vermutlich ging es aber dem Patienten zu wenig schnell, zudem sei er wohl durch sein engeres Umfeld falsch beraten worden, weshalb er sich durch eine falsche Beurteilung der Lage zur Flucht entschieden habe, vermutet Marc Graf.

Durch seine Flucht habe er sich aber vieles verdorben. Denn sollte sich der Patient bei der Polizei oder der UPK melden, komme er wieder in Untersuchungshaft. Später im Massnahmenvollzug könne er erst wieder freien Ausgang geniessen, wenn das gegenseitige Vertrauen zwischen Patient und Therapeuten wieder aufgebaut sei.

Nicht zurück in Basler UPK

Zunächst müsse man aber einen neuen Therapieplatz für den Patienten finden. Denn zurück in die UPK in Basel könne er nicht mehr. Hier habe er vor allem durch seinen Auftritt in den Medien zu viel Geschirr zerschlagen, meint Marc Graf. Eine objektive Therapie sei in Basel nicht mehr möglich.

Der Mann verbüsste in den 1990er Jahren eine zwölfjährige Gefängnisstrafe, weil er Kinder sexuell missbraucht hatte. Später, wieder in Freiheit, beging er aber eine weitere sexuelle Straftat über das Internet, worauf ihn das Strafgericht zur Massnahme im geschlossenen Vollzug verurteilte. Diese trat der Mann im Oktober 2013 an.

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