Anfangs Dezember tagt die OSZE in Basel. Das heisst: Hohe Politiker aus der ganzen Welt sind in der Stadt und reden über den Weltfrieden. Um die Sicherheit der hohen Staatsmänner zu garantiert, werden Teile von Basel zu einer Hochsicherheitsinsel. Das passt nicht allen.
Bündnis «OSZE angreifen»
Eine Gruppierung mit linksradikalen Ansichten hat sich nun formiert und plant eine Demonstration. Datum und Zeit der Demonstration sind fix und so auf der Homepage deklariert. Was den Demonstranten aber noch fehlt, um legal zu demonstrieren, ist eine Bewilligung der Polizei.
Basta-Grossrat Urs Müller hat das Gesuch letzte Woche eingereicht. «Im Auftrag der Demonstranten», sagt er. Es sei nicht seine Demonstration, sondern die der Demonstranten. Er sei dann aber vor Ort, wenn das Bündnis «OSZE angreifen» auf die Strasse ginge.
Meinungsfreiheit
Wie kommt ein in Basel bekannter Politiker dazu, ein Gesuch für eine in der Öffentlichkeit umstrittene Demonstration einzureichen? Grundsätzlich gehe es ihm darum, dass die jungen Leute ihre Meinung kundtun können. Inhaltlich distanziert sich Urs Müller teilweise von den Forderungen der Demonstranten. «Ich finde es grundsätzlich gut, dass es die OSZE-Konferenz gibt.»
Lösungen müssen gefunden werden
Noch ist die Bewilligung für die Demonstration nicht auf dem Tisch. Die Polizei prüft das Gesuch. Dass Urs Müller das Gesuch eingereicht habe, helfe der Sache, sagt Gerhard Lips, Kommandant der Basler Polizei: «Wir vertrauen dem Gesuchsteller.» Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass Urs Müller seinen Namen für eine Demonstration dieser Art zur Verfügung stellt.
Die Polizei sei - zusammen mit Urs Müller - daran Lösungen zu finden. Dass die Demonstranten Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, ist absehbar. Die Demonstranten werden wahrscheinlich ihre Demo machen können, jedoch nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort.
«Eine solche Einschränkung ist verhältnismässig», sagt Markus Schefer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Basel. Grundsätzlich ist ein Verbot - und somit die Verhinderung eines Grundrechts - denkbar, aber nur im Extremfall.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)