Münchenstein darf nicht einen Teil des Gewinns verlangen, den Landbesitzer dank einer Ein- oder Umzonung erzielen. Dies entschied die Baselbieter Regierung diese Woche und verbot der Gemeinde die so genannte Mehrwertabgabe einzuführen. Es liege nicht in der Kompetenz einer Gemeinde, eine solche Abgabe einzuführen. Dies sei dem Kanton vorbehalten. Denn dieser müsse gestützt auf das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz in den nächsten fünf Jahren eine solche Abgabe einführen.
Für Bern und Aargau kein Problem
Ein Blick über die Kantonsgrenze zeigt aber, dass zum Beispiel im Kanton Aargau mehrere Gemeinden eine solche Abgabe verlangen. Im Kanton Bern kennen sogar drei Viertel aller Gemeinden dieses Instrument. An beiden Orten betonen die Verantwortlichen der zuständigen kantonalen Verwaltungen, dass auch mit dem Inkraftreten des neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes die Kantone den Gemeinden diese Aufgabe überlassen können.
In Münchenstein kann man denn auch nicht verstehen, weshalb Gemeinden im Kanton Bern oder Aargau eine Mehrwertabgabe verlangen dürfen, Münchenstein aber nicht. Noch hat der Gemeinderat nicht entschieden, ob er das Verbot der Regierung vor dem Baselbieter Kantonsgericht anfechten wird. Der Gemeinderat hat die Begründung erst am Donnerstag erhalten und will den Entscheid nächste Woche fällen.
(Regionaljournal Basel, 17:30)