Derzeit können alle Baselbieterinnen und Baselbieter in der Steuererklärung die effektiven Kosten abziehen, die beim Pendeln entstehen. Dass dieser Steuerabzug begrenzt werden soll, darüber war sich der Landrat in der Debatte einig.
Es stellte sich aber die Frage, wie hoch der Abzug noch sein soll. Die Regierung plädierte für einen Abzug von maximal 3000 Franken. Sie verwies darauf, dass der Nachbarkanton Basel-Stadt die gleiche Obergrenze kenne.
Die Ratsrechte liess dieses Argument nicht gelten. «Der Stadtkanton hat geographisch eine andere Situation - und er fördert daher den Veloverkehr. Das lässt sich nicht mit dem Alltag der Pendler im Baselbiet vergleichen», sagte Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP).
Linke gegen das Erstklasse-Pendeln
Die Ratslinke plädierte für den Vorschlag der Regierung. Ein Abzug von rund 3500 Franken - dies entspreche den Kosten für ein Zweitklasse-Generalabonnement. Ein Abzug in der Höhe eines Erstklasse-GA sei dagegen übertrieben. «Wir verstehen nicht, warum wir jetzt eine Luxuslösung zum Standard machen wollen.»
Die Rechte setzte sich schliesslich im Landrat hauchdünn durch. In Zukunft können Baselbieter Pendler noch 6000 Franken abziehen.
(Regionaljournal Basel, 12:03 Uhr)