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Schriftzug Kunstmuseum Basel
Legende: Dem Kunstmuseum stehen umfassende Sanierungsarbeiten bevor Juri Weiss

Basel Baselland Weshalb das Kunstmuseum ein Jahr lang schliessen muss

Das Basler Kunstmuseum wurde in den 30er-Jahren gebaut und entspricht deshalb nicht mehr heutigen Normen punkto Sicherheit. Das Gebäude wird deshalb etappenweise saniert und muss dazu 13 Monate lang geschlossen werden. Dies löst bei der Kulturkommission des Basler Parlaments Misstrauen aus.

«Im März 2016 möchten wir gerne das neue Kunstmuseum eröffnen. Bis dann sollen auch die grössten Etappen der Sanierung abgeschlossen sein», beschreibt Museumsdirektor Bernhard Mendes Bürgi den Zeitplan. Die gesamte Sanierung kostet 100 Millionen Franken. Das ist gleich viel wie der Neubau kostet.

Unumgängliche Renovierung

Thomas Fries vom Basler Hochbauamt betont, dass die Umbauarbeiten unumgänglich seien. «Zwar würde das Haus nicht  gerade in nächster Zeit zusammenbrechen. Aber sowohl punkto Brandschutz, Energie und Sicherheit entspricht das Gebäude nicht den heutigen Standards.» Und Philippe Bischof, Leiter Kultur beim Präsidialdepartement ergänzt: «Die Erdbebensicherheit entspricht nicht aktuellen Normen und wir müssen das Haus für die Zukunft sichern.»

Schliessung nötig

Da die Sanierungsarbeiten Dreck, Staub und Lärm verursachen, sei eine Schliessung unumgänglich, so Bernhard Mendes Bürgi. Und sagt: «Wir stehen dazu, dass wir einfach für ein Jahr hinter den Kulissen arbeiten.» Doch was passiert während der Schliessung mit den Bildern? Man kläre das momentan sorgfältig ab, so Bürgi. Am liebsten würde man die Sammlung im Haus lassen. Ob dies geht ist aber noch unklar. Auch führe man Gespräche, ob man Teile der Sammlung an anderen Orten zeigen könnte.

Kritik aus Grossem Rat

Keine Freude an der Schliessung hat die Bildungs- und Kulturkommission. Die Kommission erwartet, dass die «überraschende Schliessung» nicht länger dauert als 13 Monate und dass das Museum seinen Leistungsauftrag in dieser Zeit bestmöglich erfüllt. Zudem stellte die Kommission fest, dass bei der Planung des Erweiterungsbaus der Sanierungsbedarf des Hauptbaus, der mit dem Erweiterungsbau verbunden werden muss, nicht umfassend abgeklärt worden ist.

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