Im Steuerstreit mit Frankreich wegen dem binationalen Flughafen Euroairport ist man einen gewichtigen Schritt weiter. Dahingehende Informationen der «Basellandschaftlichen Zeitung» bestätigt der Basler Volkswirtschaftsdirektor Christoph Brutschin. «Ich habe zwar schon mehrfach gedacht, wir seien Nahe an einer Lösung und wurde enttäuscht», gibt er zu bedenken. Doch dieses Mal sehe es tatsächlich danach aus, dass man einen wichtigen Schritt weiter gekommen sei. Das Abkommen sei mittlerweile nämlich mehr als nur angedacht, so Brutschin, sondern bereits «ziemlich konkret, man ist sich in allen wesentlichen Punkten einig». Unterzeichnet ist es allerdings bis anhin nicht.
Steuern teils nach schweizer, teils nach französischem Recht
Knacknuss war vor allem die Besteuerung der Unternehmen am Euroairport. Diese müssen in Zukunft möglicherweise tatsächlich etwas höhere Steuern bezahlen, allerdings nur leicht höhere. Brutschin sagt, die Steuern für die Unternehmen am Flughafen seien «ähnlich wie unter dem aktuellen Regime».
Vorgeschichte des Abkommens
Die Firmen hätten davon am Freitag erfahren und ein erstes positives Echo gegeben. Dem noch nicht unterzeichneten Abkommen zu Folge müssten sie ihre Gewinne künftig nach französischem Recht versteuern, die Kapitalbesteuerung hingegen würde dem Schweizer Recht folgen. Die Franzosen würden aber auf der Erhebung der ziemlich hohen Lokalsteuern verzichten.
Das Abkommen baue auf einer Ankündigung des Französischen Präsident François Hollande vom Januar dieses Jahres aus. Ziel sei es - auch auf französischer Seite - ein Abkommen bis Ende Jahr unter Dach und Fach zu bringen und zu unterzeichnen, sagt Brutschin.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)