Das Abrissgesuch ist in der neusten Ausgabe des Kantonsblatts zu lesen. Eine Überraschung ist das Gesuch nicht, der Streit zwischen Zürich Versicherung und Mieterverband tobt seit über 10 Jahren. Beat Leuthardt vom Mieterverband Basel-Stadt: «Wir werden uns wehren, so gut es geht.»
Verbandsbeschwerderecht
Das bedeutet, dass der Mieterverband vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen wird und eine Einsprache gegen den Abriss plant. «Der Abriss ist unserer Meinung nach nicht bewilligungsfähig», so Leuthardt. Dies, weil zahlbarer Wohnraum abgerissen werde, ohne dass neuer gebaut wird.
Politische Debatte lanciert
Für die rund ein Dutzend Mieter und Mieterinnen, die noch an der Rosentalstrasse wohnen, spielt der Streit um den Abriss keine Rolle mehr. Sie dürfen so oder so bis Ende 2014 in ihren Wohnungen bleiben, müssen dann aber gehen. Aber der Streit um Abriss oder Sanierung trifft einen politischen Nerv.
Basler Grossräte haben momentan mehrere Vorlagen mit Wohn-Themen auf dem Tisch. Einer der Streitpunkte ist, ob das Abbruchschutzgesetz in der jetzigen Form erhalten bleiben soll oder nicht. Ebendieses Abbruchschutzgesetz will der Mieterverband im Fall Rosental nutzen. Die Zürich Versicherung hat das Abbruchgesuch also zu einem politisch brisanten Zeitpunkt eingereicht.