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Garageneinfahrt
Legende: Garagen müssen auch weiterhin mindestens 5 Meter Abstand zur Strasse haben. Colourbox

Basel Baselland Wie nahe darf eine Garage an der Strasse stehen?

Mit fünf Meter Abstand oder direkt an der Strasse? Spielt doch keine Rolle, mag man sich denken. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag heftig über das Thema diskutiert. Schlussendlich bleibt aber alles beim Alten.

Im Baselbiet soll beim Bau von Garagen mit direkter Ausfahrt auf die Strasse auch künftig ein Fünf-Meter-Mindestabstand zur Strasse eingehalten werden müssen. Eine entsprechende Regierungsvorlage, die die Abstandsregelung aus dem Baugesetz streichen wollte, wurde abgelehnt.

Das Nein fiel im Parlament mit 47 zu 41 Stimmen. SP, Grüne, CVP und EVP standen geschlossen der SVP und FDP gegenüber die - ebenfalls einhellig - den Fünf-Meter-Abstand streichen wollten; gespalten waren BDP und GLP.

Mit seinem Entscheid wich der Rat von seiner Haltung in der ersten Lesung ab, als er trotz ablehnender Kommissionsempfehlung mit knappem Mehr auf die Vorlage eintrat. Deren Befürworter hatten bereits damals geltend gemacht, der Verzicht auf den Mindestabstand sei kein Sicherheitsproblem und fördere die bauliche Verdichtung; Boden sei zudem teuer.

Die Gegner sahen dagegen die Sicherheit bei Garagenausfahrten direkt an der Strasse mangels genügender Sicht gefährdet. Zudem gäbe es mehr Druck auf den öffentlichen Raum und mehr Kontrollaufwand für die Behörden, die die Sicherheit überprüfen müssten. Die gleichen Argumente kamen nun auch in der zweiten Lesung wieder auf den Tisch.

Die schliesslich abgelehnte Regierungsvorlage ging auf eine FDP-Motion zurück, die der Landrat 2009 an die Exekutive überwiesen hatte. Mit einer Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes hätte sie ermöglicht, Garagen künftig direkt an die Baulinie zu bauen, wenn dabei die Sicherheit gewährleistet bleibt.

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