Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Zahlungen an den Kanton Baselland für die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) fürs Erste eingestellt. Nachdem Recherchen des «Regionaljournal Basel» bei der ZAK verschiedene Ungereimtheiten ans Licht brachten, will der Bund erst wieder Geld überweisen, wenn der Kanton seine Abklärungen über die Kontrollstelle ZAK in einem Bericht vorlegt.
Wie der zuständige Regierungsrat Thomas Weber am Donnerstag im Landrat bekannt gab, soll dieser Bericht noch dieses Jahr veröffentlicht werden. Auch die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat kürzlich ein Verfahren eröffnet, um zu untersuchen, ob öffentliche Gelder für die ZAK zweckentfremdet wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.