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Ein Amtsstempel
Legende: Dem Basler Abteilungsleiter sass der Bewilligungsstempel offenbar etwas zu locker in der Hand. Keystone

Basel Baselland Zeugen bestätigen grosszügige Praxis auf Basler Arbeitsamt

Vor dem Basler Strafgericht steht seit Mittwoch ein ehemaliger Abteilungsleiter des Arbeitsamts. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Missbrauch bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen vor. Dass der Angeklagte bei der Bewilligungspraxis grosszügig war, bestätigen am ersten Prozesstag Zeugen.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind happig: Der heute 61-jährige ehemalige Leiter Arbeitsbewilligungen im Basler Amt für Arbeit und Wirtschaft habe seine Position über Jahre hinweg «permanent» missbraucht. 56 Fälle werden seit Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verhandelt.

In den meisten Fällen geht es um Arbeitsbewilligungen an Frauen aus Osteuropa, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Bei einer Frau habe der Abteilungsleiter zudem in mindestens zwei Fällen erotische Massagen als Gegenleistung für seine Dienste erhalten.

Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Amtsmissbrauch. Dieser Straftatbestand wird indes von der Verteidigung bestritten, die einen Freispruch für ihren Mandanten verlangt.

Zeugen bestätigen grosszügigige Bewilligungspraxis

Am ersten Prozesstag sagte der Angeklagte aus, er habe immer im Interesse der regionalen Wirtschaft gehandelt. Er habe Bewilligungen für Firmen ausgestellt, die für die Stellenbesetzung keine Schweizer Arbeitskräfte gefunden hätten. Ihr Chef habe ein grosses Herz gehabt, bestätigte vor Gericht ein ehemaliger Mitarbeiter. Ein anderer sagte aus, er sei mit der Bewilligungspraxis nicht einverstanden gewesen, habe sich aber mit dem Chef nicht anlegen wollen und darum die Faust im Sack gemacht.

Ebenfalls vor Gericht sagte die ehemalige Chefin des Angeklagten aus. Dieser habe - im Nachhinein betrachtet - seinen Spielraum zu sehr ausgereizt, so die Zeugin. Allerdings habe sie sich nicht ins Tagesgeschäft eingemischt.

Musikern grosszügig Bewilligungen erteilt

Für Aufsehen hatte letztes Jahr der Fall von 55 ausländischen Musikerinnen und Musikern gesorgt. Die Musiker wurden von den Behörden aus der Schweiz ausgewiesen, nachdem bekannt wurde, dass ihre Arbeitsbewilligungen vom zuständigen Abteilungsleiter zu grosszügig erteilt worden waren. Der Fall führte zu einem grösseren Proteststurm. Ein Teil der Musiker konnte danach dank Sonderregelungen in der Schweiz bleiben.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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