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Thomas Weber und Christoph Brutschin an einer Medienkonferenz.
Legende: Thomas Weber steht dem Vorschlag skeptisch gegenüber; Christoph Brutschin begrüsst ihn. Keystone

Basel Baselland Zustimmung aus Basel - Ablehnung aus Baselland

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will die Masseneinwanderungsinitiative mit einem Inländervorrang umsetzen. Die Wirtschaftsdirektoren der beiden Basel beurteilen diesen Vorschlag unterschiedlich.

Der Basler Wirtschaftsdirektor Christoph Brutschin (SP) forderte schon mehrfach eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Initiative - denn gerade Basel-Stadt sei auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. «Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, denn er könnte bei der EU auf Akzeptanz stossen.» Das gilt als wichtige Voraussetzung für den Erhalt der bilateralen Verträge.

Kritischer beurteilt der Baselbieter Wirtschaftsdirektor Thomas Weber (SVP) den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission. Es sei zwar kurzfristig zu begrüssen, dass so weiter ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz kommen können. Langfristig würde es Weber jedoch Sorgen bereiten, wenn Initiativen nur beschränkt umgesetzt werden: «Das ist keine Umsetzung des Volkswillens. So ignoriert man den Zuwanderungsartikel. Ich hoffe, dass das Parlament diesen Vorschlag korrigiert.» Weber ergänzt, dass mit diesen Vorschlag weiterhin Rechtsunsicherheit bestehen würde und das sei Gift für die Wirtschaft.

Die bilateralen Verträge nicht gefährden

In einem ersten Schritt soll der Bundesrat Massnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des Potenzials inländischer Arbeitskräfte vorsehen. In einem zweiten Schritt könnte eine Stellenmeldepflicht eingeführt werden, wenn die Zuwanderung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Wirkt dies nicht genügend, könnte der Bundesrat «geeignete Abhilfemassnahmen» treffen. Diese würden allerdings dem gemischten Ausschuss mit der EU vorgelegt: Der Ausschuss müsste die Massnahmen genehmigen, sofern sie nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar wären. Die Kommission will also die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden.

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