Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Verhandlung eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gefordert, die Verteidiger einen Freispruch. Letztendlich konnte das Gericht aber keinem der beiden Angeklagten eine fahrlässige Handlung nachweisen.
Kein Beweis möglich
Die zentrale Frage des Prozesses war, ob der Lotse, der am Steuer des Frachtschiffes stand, das kleine Vermessungsboot hätte sehen müssen. Doch genau diese Frage konnte das Gericht nicht klären und sprach den Lotsen deshalb frei. Der Lotse selbst sagte immer, er habe das kleine Boot nicht gesehen, weil es im toten Winkel war. Im Fall des Hafenmitarbeiters stellte das Gericht klar fest, dass für ihn keine Pflicht bestand, über das Vermessungsboot zu informieren.
Tödlicher Unfall
Zur Havarie war es am 31. August 2012 gekommen, als sich auf dem Rhein bei der Schwarzwaldbrücke die Wege eines flussaufwärts fahrenden, ungeladenen Frachtschiffs und eines Vermessungsboots kreuzten. Das Güterschiff überfuhr das Boot, wodurch ein 47-jähriger Vermessungsexperte und der 79-jährige Bootsführer ums Leben kamen.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)