Der vor acht Jahren gekündigte Lehrer habe in der Folge geplant den Ruf verschiedener Personen geschädigt, befand das Gericht. Der Angeklagte hatte Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung im Internet angegriffen. Erziehungsdirektor Christoph Eymann bezichtigte er unter anderem der Steuerhinterziehung oder der Alkoholsucht.
Für das Strafgericht handelt es sich um einen besessenen Täter. Der Mann sei unbelehrbar und würde mit seinen Aktivitäten weiter fahren, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Deshalb wird er umgehend in Sicherheitshaft gesetzt. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem empfahl das Gericht eine therapeutische Massnahme.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre gefordert. Der Angeklagte selber und auch sein Pflichtverteidiger waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
(Regionaljournal Basel, 17:30)