Bus und Tramhaltestellen in der ganzen Schweiz müssen bis in vier Jahren für Behinderte frei, beziehungsweise ohne fremde Hilfe nutzbar sein. So verlangt es das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz - eigentlich: Die meisten Kantone schaffen es jedoch nicht, fristgerecht bei allen Haltestellen einen niveaugleichen Einstieg zu schaffen.
Bushaltestellen erst in knapp 10 Jahren
Auch das Baselbiet kann die Frist bis 2023 nicht einhalten. Vor allem Bushaltestellen könnten zum Teil erst nach 2028 behindertengerecht umgebaut werden, wie es in einer Informationsvorlage an den Landrat hiess.
Die SP wollte diese Verzögerung nicht einfach hinnehmen und verlangte einen Zusatzkredit von vier Millionen Franken, um möglichst viele Bushaltestellen doch noch fristgerecht umbauen zu können. Die bürgerliche Mehrheit jedoch sah keinen Sinn darin, jetzt einen Kredit zu bewilligen, von dem man nicht wisse, wie weit er ausreichen werde und lehnte den SP-Antrag ab.