Sommer 2015. Das Regionaljournal Basel deckt auf, dass die Zahl der Schwarzarbeitskontrollen der Kontrollstelle ZAK im Jahr zuvor regelrecht eingebrochen ist. Eine Kontrollstelle, die von Gewerkschaften und Wirtschaftskammer betrieben wurde und die im Auftrag des Kantons im Baselbiet Baustellen kontrollierte.
Kanton und Bund, die sich die Kosten für diese Kontrollen teilten, versuchten abzuklären, wofür ihre Gelder verwendet wurden. Der Bund kam dann 2018 definitiv zum Schluss, dass die Baselbieter Kontrollstelle ZAK im Jahr 2014 viel zu wenig Kontrollen durchgeführt hat. Fabian Maienfisch, Sprecher des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigt: «Das Seco hat einen bedeutenden Anteil der ausbezahlten Gelder zurückgefordert, weil sich im Nachhinein gezeigt hat, dass die ZAK nur einen kleinen Teil der vereinbarten Kontrollen effektiv durchgeführt hatte.»
Kanton musste in die Bresche springen
Das Seco hat deshalb 230'000 Franken zurückgefordert, dass sind über 70 Prozent der Gelder, die das Seco an die Schwarzarbeitskontrollen im Baselbiet bezahlt hat. Inzwischen ist dieses Geld auch zurückbezahlt, das zeigen jetzt Recherchen des Regionaljournals Basel.
Der Kanton Baselland hingegen wartet bis heute darauf, dass auch der Kanton von der ZAK einen Grossteil seines Geldes zurückbekommt. Zwar stellte die Baselbieter Regierung bereits 2015 fest, dass sie Geld zurückfordern müsste, doch bis heute ist kein Geld zurückgeflossen.
Es verstrichen fast vier Jahre, bis der Kanton jetzt diesen Frühling seine Forderung versucht gerichtlich durchzusetzen, an einem Schiedsgericht. Dieses Verfahren läuft also erst seit kurzem.
Der Kanton Baselland hat im Gegensatz zum Bund bis heute noch kein Geld zurück erhalten. Im Gegenteil. Er musste das Geld an den Bund sogar vorschiessen. Damit wartet der Kanton insgesamt auf geschätzt über 400'000 Franken.
Offen bleibt die Frage, warum fast vier Jahre verstrichen sind, bis der Kanton seine Forderung jetzt versucht gerichtlich durchzusetzen. Beim Kanton selbst, gibt es auf diese Frage keine Antwort. Nur soviel: Da Stillschweigen vereinbart wurde, könne man sich zum Verfahren nicht äussern.