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Baselbieter Landrat Weniger Richter in der Aufsichtskommission

  • In der dreiköpfigen Aufsichts-Fachkommission über die Baselbieter Staatsanwaltschaft muss künftig nur noch mindestens ein Richter sitzen.
  • Der Landrat hat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet.
  • Mit den Anpassungen soll das Konfliktpotential in der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft verringert werden

Beschlossen hat der Landrat die Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung mit 79 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Das für Gesetzesänderungen ohne Urnenabstimmung nötige Vierfünftelmehr wurde damit erreicht. Zur Zeit müssen mindestens zwei der drei Kommissionsmitglieder eine Präsidentin oder ein Präsident eines Gerichts im Kanton sein.

Mit den Anpassungen soll das Konfliktpotential in der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft verringert werden. Auf dieses hatte vor drei Jahren die Geschäftsprüfungskommission des Landrats aufmerksam gemacht. Mit den Strafgerichtspräsidien würden in der die Regierung unterstützenden Fachkommission «Kunden» der Staatsanwaltschaft sitzen, die zugleich deren Arbeit beaufsichtigen sollen.

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