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Baselbieter Wahlen SVP geht mit ungewohnten Mitteln gegen Wahlplakat-Vandalen vor

Die Baselbieter Partei stellt verpixelte Bilder von Leuten ins Internet, die SVP-Plakate kaputt gemacht haben sollen. So fahndet sie gleich selbst nach den mutmasslichen Tätern.

Die Baselbieter SVP sucht nach einigen jungen Leuten, denen sie vorwirft, in Pratteln SVP-Wahlplakate kaputt gemacht zu haben. Sie habe Beweise für deren Vandalenakte, heisst es: einen Film.

Es ist staatspolitisch bedenklich, wenn Wahlplakate zerstört werden.
Autor: Oskar Kämpfer SVP-Präsident

Um die Vandalen zu finden, hat die Partei Anzeige bei der Polizei erstattet. Zusätzlich hat sie Standbilder dieses Films auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Gesichter der mutmasslichen Wahlplakat-Zerstörer sind zumindest bei der ersten Publikation verpixelt. Die Partei kündigt weitere Veröffentlichungen an, falls sich die mutmasslichen Vandalen weder bei der Partei noch der Polizei melden.

«Wir gehen davon aus, dass die Polizei nicht genügend Ressourcen hat um auf Wahlplakat-Zerstörungen zu fokussieren», begründet Parteipräsident Oskar Kämpfer die Veröffentlichung. «Dennoch ist es staatspolitisch bedenklich, wenn Wahlplakate zerstört werden.» Schliesslich gehe es dabei auch um die freie Meinungsäusserung.

SP versteht Anliegen, aber nicht Methode

SP-Präsident Adil Koller zeigt Verständnis für die Anliegen der SVP und deren Bedenken bezüglich freier Meinungsäusserung, sagt aber: «Es werden Plakate aller Parteien zerstört, nicht nur solche von der SVP.» Koller verurteilt die Methode der SVP, Bilder online zu stellen. Eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei zu machen, wäre der richtige Weg, sagt er. «Dass sich die SVP als Polizei aufspielt, finde ich ehrlich gesagt etwas unheimlich.»

Es werden Plakate aller Parteien zerstört, nicht nur der SVP.
Autor: Adil Koller SP-Präsident

Ob sich die SVP selbst einen Gefallen mit ihren eigenen Ermittlungen tut, ist jedoch nicht sicher. Wenn Private ermitteln, sei es nämlich möglich, dass sich innerhalb dieses Verfahrens die Frage der Verwertbarkeit der Beweise stellt, erklärt der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Lyssy: «Das würde dann bedeuten, dass man Beweise hat, die aber gar nicht verwertet werden dürfen.»

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