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Blick auf das Zwischennutzungsareal Rheinhafen Klybeck. Man sieht einen Holzpavillion.
Legende: Bei diesen Pavillons sollen drei Eventhallen entstehen. SRF/Sedrik Eichkorn

Basler Appellationsgericht Anwohner müssen Lärm von Eventhallen im Rheinhafen erdulden

Die Chancen für Zwischennutzungs-Eventhallen im Basler Rheinhafen steigen: Das Appellationsgericht hat einen Anwohner-Rekurs gegen das Baugesuch abgewiesen.

Dieses Urteil freut uns sehr.
Autor: Katja Reichenstein Verein Shift Mode

Entsprechend erleichtert äusserte sich Katja Reichenstein vom Verein Shift Mode nach dem Urteil: «Das freut uns sehr. Es bestätigt, dass unser Projekt nicht so katastrophal ist, wie man uns das mehrfach vorgeworfen hat.» Der Verein Shift Mode betreibt im Auftrag des Kantons die Zwischennutzung im Hafen und möchte drei Event-Hallen bauen.

Klarer Entscheid

Das Gericht wies die drei Hauptargumente der Anwohner von der Wohngenossenschaft WG Klybeck ab, die insbesondere ihre Nachtruhe in Gefahr sehen. Das Gericht entschied: Erstens sei das provisorische Projekt zonenkonform, zweitens sei die Verkehrsfrage angesichts des eher urbanen Zielpublikums lösbar, und drittens seien die Lärmschutzvorschriften in den Plänen korrekt umgesetzt.

Das ist eine grosse Enttäuschung. Unsere Einsprache hatte Hand und Fuss.
Autor: Martin Brändle WG Klybeck

Der Gerichtspräsident hielt fest, dass das Areal heute in der Zone 7 liegt, wo Industrie und Gewerbe vorgesehen sind, die deutliche Immissionen bringen. Eventhallen seien da zwar eher nicht vorgesehen, als Provisorien jedoch zulässig. Martin Brändle von der WG Klybeck zeigte sich nach dem Urteil verärgert: «Das ist eine grosse Enttäuschung. Unsere Einsprache hatte Hand und Fuss.»

Man sieht einen Schotterplatz und im Hintergrund Wohnhäuser
Legende: Im Vordergrund sind die Eventhallen geplant, im Hintergrund stehen die Wohnhäuser der WG Klybeck. SRF/Dieter Kohler

Trotz klarem Urteil - Bau der Hallen noch nicht sicher

Mit dem Rechtsstreit ist indes bereits ein erheblicher Teil der einst vorgesehenen Nutzungszeit verstrichen. Deshalb will der private Zwischennutzungs-Verein Shift Mode nun mit den Kantonsbehörden aushandeln, die Fünfjahresfrist - nach Rechtskraft des Urteils - neu auf 2019 bis 2023 anzusetzen. «Ohne Vertragsverlängerung würden die Hallen keinen Sinn ergeben», sagt Katja Reichenstein von Shift Mode.

Für den Verein und seine idealistisch motivierten Mitglieder sei der aufwändige und teure Rechtsstreit ein existenzielles Problem, so Reichenstein. Die Einnahmen aus der komfortablen Halle seien notwendig zur Finanzierung der ganzen Zwischennutzung samt diversen niederschwelligen Angeboten, die auch dem Quartier nützten.

Provisorium oder Dauerzustand?

Martin Bäumle von der Wohngenossenschaft äusserte in seinem Plädoyer die Befürchtung, angesichts der hohen Baukosten des Hallenprojektes werde es kaum bei fünf Jahren Nutzung bleiben. Tatsächlich wünschte sich Shift Mode eigentlich lieber zehn Jahre, rechnet aber nicht mit einem Entgegenkommen des Kantons.

Jahrelanger Familienstreit

Ungewöhnlich an diesem Baurechts-Streit ist, dass sich zwei Parteien aus dem tendenziell linken Lager gegenüber stehen. Beide deuteten Verständnis für das jeweils andere Lager an, aber auch Frust über die Gegnerschaft. Beide betrachten sich bis zu einem gewissen Grad als Opfer der Delegations-Politik des Präsidialdepartementes.

Das Baugesuch für drei Eventhallen auf einem früheren Tanklagerareal am Klybeckquai hatte der Verein Shift Mode 2014 eingereicht, für eine vielfältige Zwischennutzung bis Ende 2019. Die 2015 erteilte Baubewilligung focht eine benachbarte Wohngenossenschaft an. Vor der Baurekurskommission blitzte jene im Januar 2016 ab, zog aber weiter, sodass nun das Appellationsgericht am Zug war.

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