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Basler Ausschaffungshaft Bund kritisiert Haftbedingungen im Bässlergut

Die Ausschaffungshaft habe zu stark Gefängnischarakter. Auch fehle eine separate Haft für Minderjährige.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Bässlergut von der Nationalen «Kommission zur Verhütung von Folter» (NKVF) keine guten Noten erhält. Das Basler Ausschaffungsgefängnis weise einen zu starken Gefängnischarakter auf, schreibt die NKVF in ihrem Bericht. Die Insassen hätten zum Beispiel keinen Inernet-Zugang und dürften keine Mobiltelefone verwenden.

Es ist ein Leben ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit.
Autor: Annie Lanz Menschenrechtlerin

Die Basler Menschenrechtlerin Annie Lanz besucht das Bässlergut mehrmals die Woche und kennt auch einige Insassen persönlich. Sie wünschte sich eine weniger restriktive Gefängnisleitung: «Es ist wirklich ein Leben ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit.»

Auch der Umgang mit Minderjährigen ist Thema eines Kommissions-Berichts. Die nationale Geschäftsprüfungskommission fordert, dass Jugendliche zwischen 15 und 18 getrennt von den Erwachsenen Insassen festgehalten werden. In Basel ist das nicht der Fall, bestätigt das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement. «Die Jugendlichen können wählen, ob sie allein oder mit anderen in einer Zelle schlafen wollen», sagt Sprecher Toprak Yerguz. Es würden aber die gleichen Haftbedingungen gelten, wie für Erwachsene.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement nehme die Kritik zum Anlass, um über die Bücher zu gehen. Man prüfe beispielsweise, ob es im Bässlergut einen beschränkten Zugang zu Internet oder Mobiltelefonen geben könnte. Ansonsten könne man noch nicht genauer sagen, wie die Haftbedingungen korrigiert werden könnten.

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