Es sind nur zwei Sätze. Aber es sind Sätze, die für die drei Kleinbasler Ehrengesellschaften («3E») eine grosse Veränderung bedeuten könnten. «Durch Beschluss der Allgemeinen Versammlung können Frauen den Männern gleichgestellt werden. In diesem Fall gelten die in dieser Ordnung umschriebenen Rechte und Pflichten auch für Frauen.»
Der erwähnte Passus steht neu im Reglement über die Organisation der 3E, er gilt ab dem 1. Januar 2019. Der Bürgerrat, die Exekutive der Basler Bürgergemeinde, welche die Aufsicht über die Basler Zünfte und Ehrengesellschaften innehat, hat diese Anpassung des Reglements vorgenommen. Und zwar ohne viel Aufhebens zu machen, einzig die Publikation im Kantonsblatt weist auf die Änderung der Ordnung hin.
Grundsatzfrage noch nicht geklärt
«Wir wollten die Ehrengesellschaften mit den Zünften gleichstellen», sagt Fabienne Beyeler, Präsidentin des Bürgerrates. Dort stehe ein gleichlautender Absatz schon seit Jahren in der Ordnung. Mit dieser Anpassung könnten nun auch die 3E beschliessen, Frauen aufzunehmen. «Bislang wäre das gar nicht möglich gewesen, auch wenn die Gesellschaften dies gewollt hätten.»
Diese Reglementsänderung durch den Bürgerrat sei indes nicht als Hinweis zu deuten, wie die Antwort auf den SP-Auftrag ausfallen wird, der im letzten Herbst eingereicht wurde. Dieser verlangte vom Bürgerrat zu prüfen, «bis wann die Gleichstellung von Mann und Frau in den Zünften und Ehrengesellschaften verwirklicht werden könne».
Konkret geht es dabei um die Frage, ob Zünfte und 3E als öffentlich-rechtliche Körperschaften Frauen aufnehmen «müssen», wenn diese beitreten wollen, um nicht gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung zu verstossen. Oder ob sie wie bisher eher wie private Vereine zu behandeln seien, die selber bestimmen könnten, wen sie aufnehmen. «Diese Frage ist noch nicht geklärt», sagt Beyeler.