Die neue Weisung sollte eigentlich seit dem 1. Mai in Kraft sein. Wie die «bz Basel» berichtet, haben dies jedoch gleich mehrere Polizeioffiziere verhindert, indem sie gegen das neue Reglement Rekurs eingelegt haben.
Das Basler Appellationsgericht entschied daraufhin, dass die Einsprache aufschiebende Wirkung hat. Dies hat zur Folge, dass die Polizei-Offiziere auch heute noch gemäss dem alten Reglement von ihrem Dienstwagen in der Freizeit Gebrauch machen dürfen. Ein Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements präzisierte, dass die aufschiebende Wirkung nur für diejenigen Kaderangehörigen gelte, die Rekurs einlegten. Für die anderen gelten die neuen Weisungen.
Weshalb sich die Polizeioffiziere gegen das neue Reglement wehren und wieviele einen Rekurs einlegten, ist nicht klar. Für eine Stellungnahme war am Freitag niemand erreichbar.
Die Dienstwagen-Privilegien des Polizeikaders hatte im letzten Jahr hohe Wellen geworfen und auch eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission ausgelöst. Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) erliess daraufhin die neuen Weisungen.