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Basler Strafgericht Gericht bestätigt Busse wegen Behinderung einer Amtshandlung

Der Beschuldigte mischte sich ein, als Polizisten einen dunkelhäutigen Mann kontrollierten und warf ihnen Rassismus vor.

Für das Gericht hatte der Beschuldigte kein Recht, einzuschreiten. Damit habe er eine Amtshandlung erschwert und sich so schuldig gemacht. Das Gericht bestätigte die Busse von 400 Franken, die dem Beschuldigten per Strafbefehl aufgebrummt wurde und die dieser angefochten hatte.

Der beschuldigte Mann war auf dem Weg ins Kino als er sah, wie die Basler Polizei einen Schwarzen kontrollierte. Er wollte von den Beamten wissen, warum sie ausgerechnet diese Person kontrollierten. Er kam der Aufforderung, weiterzugehen, nicht nach und warf den Beamten Rassismus vor.

Die Frage des sogenannten «racial profiling» - also zum Beispiel Polizei-Kontrolle wegen der Hauptfarbe - war nicht Gegenstand der Verhandlung. Obwohl der Verteidiger des Beschuldigten die Frage in seinem Plädoyer mehrmals aufgriff, nahm das Gericht dazu keine Stellung. Das Gericht prüfte lediglich die Frage, ob der Beschuldigte eine Amtshandlung gestört hatte oder nicht.

SP-Juristin kritisiert Gerichtsurteil

SP-Grossrätin und Strafverteidigerin Tanja Soland beurteilt diese Haltung kritisch: «Es stört mich und ich halte es für falsch, einen Menschen aufgrund eines äusseren Merkmals zu kategorisieren.» Das Aussehen alleine reiche nicht, es müssten noch anderer Gründe dazu kommen, sagt Soland: «Zum Beispiel, wenn jemand lange an einem Ort steht, auf jemanden wartet oder Fremde anspricht.»

Dass man verschiedene Leute kategorisiere, sei normal und menschlich, sagt Soland. Aber man müsse sich der Stereotypisierung bewusst sein und bei der täglichen Polizeiarbeit überlegen, wie man Kontrollen durchführe. Dabei betont Soland, dass sie der Basler Polizei aber keinesfalls ein Rassismusproblem unterstelle.

(Regionaljournal Basel, 12:03 Uhr)

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