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Basler Strafgericht Kundgebung vor Prozess-Beginn

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen startete der «Saubannerzug»-Prozess - Verteidigung kritisiert Staatsanwaltschaft.

Seit Mittwochmorgen stehen in Basel 18 Personen vor Gericht: Ihnen wird vorgeworfen, im Juni 2016 bei einem sogenannten «Saubannerzug» in Basel einen Sachschaden von über 200'000 Franken verursacht zu haben. Verletzt wurden damals zudem zwei Polizisten und eine Demonstrantin, welche die Notfallstation aber nach kurzer Zeit wieder verlassen konnten.

Entlang ihrer Demonstrationsroute hinterliessen die vermummten Krawallanten eine Spur der Verwüstung. Zahlreiche Scheiben wurden eingeschlagen und Fassaden verschmiert. Auch mehrere Polizeifahrzeuge wurden zum Teil stark beschädigt.

Den Beschuldigten im Alter von heute 20 bis 30 Jahren werden neben Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte auch Störung des öffentlichen Verkehrs und Landfriedensbruch vorgeworfen.

Solidaritätsbekundungen vor Prozessbeginn

Der Prozess vor dem Strafgericht Basel-Stadt begann unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gerichtsgebäude bekundeten schon am frühen Morgen mehrere Dutzend Sympathisanten ihre Solidarität mit den Angeklagten. Ein Teil der Demonstranten konnte den Prozess später in einem zweiten Gerichtssaal beiwohnen, in den die Verhandlung per Videostream übertragen wurde.

Kritik an Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft geht von einem gemeinsamen Tatentschluss aus, was ihr heftige Kritik der Verteidigung eintrug. Es sei versucht worden, aus Individuen eine homogene, kollektive Täterschaft zu konstruieren.

Scharf kritisiert wurde auch die Anklageschrift, die sich wie ein «rechtsbürgerliches Manifest» lese. Die Staatsanwaltschaft habe die Beschuldigten mit Ausdrücken wie "Saubannerzug" oder "Krawallmob" diffamiert und damit den Nährboden für Vorverurteilungen gebildet. Aus Sicht mancher Verteidiger ist ein fairer Prozess so nicht mehr möglich, weshalb das Verfahren einzustellen sei.

Der Gerichtspräsident versicherte dagegen, dass sich das Gericht von Vorverurteilungen nicht beeinflussen lasse. Auf die Kritik, dass für einen seriösen Prozess mit den geplanten fünf Tagen zu wenig Zeit zur Verfügung stehe, ging der Präsident zumindest teilweise ein. Die für kommenden Dienstagnachmittag vorgesehene Urteilseröffnung wird auf einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt verschoben.

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