Grundvoraussetzung für die anstehenden Regierungs- und Grossratswahlen im Herbst ist, dass alle Parteien ihren Wahlkampf führen können - ohne Einschränkung. Das sagt Marco Greiner, Viezstaatsschreiber und Sprecher der Basler Regierung. Sind die Parteien bei der Ausübung ihres Wahlkampfs wegen Corona aber eingeschränkt, dann könnte das unter Umständen einen Einfluss auf die Wahlen haben.
Kranke Stimmenzähler
Auch müsse die Logistik voll funktionieren, sagt Greiner weiter. Das heisst, die Druckereien müssen die Wahlunterlagen rechtzeitig bereitstellen können, und am Wahltag selber müssen genügend gesunde Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler zur Verfügung stehen.
Wahlen im Moment nicht gefährdet
Im Moment gibt es keinen Grund, die Wahlen zu verschieben. Trotzdem denkt man in der Staatskanzlei darüber nach, wie man reagieren muss, falls Corona das öffentliche Leben wieder einschränken würde.
Verschiedene Szenarien
Ein Szenario wäre, dass die Wahlen etwas nach hinten verschoben werden, aber noch vor Februar stattfinden. Denn für Februar ist die ordentliche Amtsübergabe an die Neugewählten vorgesehen.
Wütet das Virus weiterhin und wäre ein fairer Wahlkampf auch bei einem späteren Wahltermin nicht möglich, so müsste man die Amtszeit der bestehenden Regierung und des Parlamentes verlängern. «Das wäre nicht so einfach, es wäre eine Notstandsmassnahme», sagt Marco Greiner. Aber die Verfassung biete diese Möglichkeit.