Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betrifft die zweite Bauetappe der Limmattalbahn zwischen Schlieren und Killwangen (AG). Ein Anwohner beim Bahnhof Killwangen wehrte sich gegen einen Lift für Behinderte, welcher zum Teil auf seinem Grundstück geplant war. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm nun Recht. Die Limmattalbahn könne auf Alternativvarianten zum bestehenden Projekt zurückgreifen, heisst es im Urteil.
Und dies werde man nun auch tun, erklärt Daniel Issler, Gesamtprojektleiter der Limmattalbahn AG auf Anfrage des Regionaljournals. Es brauche nur eine unwesentliche Anpassung.
Wir verschieben den Lift einfach um zwei Meter
Issler ist mit dem Urteil trotz Niederlage zufrieden, da nun der letzte offene Punkt auf der gesamten Strecke geklärt sei. Nun könne man weiter planen. Und hoffen, dass die Volksabstimmung im Sinne der Limmattalbahn über die Bühne gehe.
Die Zürcherinnen und Zürcher werden vermutlich Ende nächsten Jahres über eine Volksinitiative entscheiden, welche die zweite Etappe der Limmattalbahn verhindern will.
An der ersten Etappe zwischen Zürich-Altstetten und Schlieren wird seit Ende August gebaut.