Worum es geht: Wegen illegaler Bauten in Verbier ist die Gemeinde Bagnes bereits letztes Jahr von einem Expertenbericht gerügt worden. Nun liegt ein weiterer Bericht vor, verfasst vom ehemaligen Berner Staatskanzler Kurt Nuspliger. Er hat die Angelegenheit mit besonderem Blick auf die Aufsicht des Kantons über die Gemeinden analysiert.
Die Schlussfolgerungen
Nebst grundsätzlichen Feststellungen über die Aufsicht des Kantons Wallis über die Gemeinden zieht Kurt Nuspliger in seinem Bericht in Bezug auf den Fall Verbier unter anderem folgende Schlüsse:
- Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Bagnes steht teilweise im Widerspruch zum zum kantonalen Recht.
- Die Gemeinde Bagnes hat in zahlreichen Fällen bewusst gegen das kantonale und auch gegen das eigene kommunale Recht verstossen.
- Die Hauptverantwortung für die begangenen Fehler liegt bei der Gemeinde Bagnes.
- Mitverantwortung trägt auch der Kanton. Er hat ein fehlerhaftes Reglement der Gemeinde Bagnes genehmigt und es auch unterlassen, aus Entscheiden der Justiz die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
- Der Kanton hat die Umsetzung einer Anweisung vom Juli 2012 nicht kontrolliert.
- Der Staatsrat hätte nach der Medienberichterstattung von 2015 aktiv werden sollen. Im April 2016 hat er dann gegenüber der Gemeinde Bagnes klare und richtige Massnahmen getroffen.
Die Vorschläge des Experten
Kurt Nuspliger schlägt in seinem Bericht für den Kanton mehrere Massnahmen vor.
- Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von amtlichen Untersuchungen gegenüber Gemeinden.
- Reformen im Verantwortungsbereich des Staatsrats. Dazu gehören: Aufsichtskonzept gegenüber den Gemeinden, standardisierte und transparente Verfahren, Überprüfungen der Praxis bei der Genehmigung der Reglemente, Klärung der Aufsicht bei den Zweitwohnungen, bessere Information der Gemeinden, Monitoring für Gemeinden, die begleitet werden müssen.
- Es wird auch vorgeschlagen, die Schaffung einer Ombudsstelle zu prüfen.
- Auch die Gemeinden sind zu stärken . Sie müssen sich so organisieren, dass sie Fehlentwicklungen erkennen und korrigieren können. Im Baubereich ist qualifiziertes Personal einzusetzen.
- Die freiwillige fachliche Kooperation der Gemeinden ist zu fördern.