Ausgangslage: Sämtliche Kantone müssen ihre Baugesetze revidieren und den Bundesregeln anpassen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden scheiterte ein erster Versuch vor zwei Jahren - wegen massiver Kritik aus den Gemeinden. Ende 2016 hat die Regierung nun eine teilrevidierte Version vorgelegt. Bis Ende Februar hatten Gemeinden, Verbände und Parteien die Möglichkeit Stellung zu nehmen.
Vernehmlassungsfrist: Während der Vernehmlassung, die bis Ende Februar dauerte, sind beim zuständigen Departement 35 Stellungnahmen von Verbänden, Parteien und Gemeinden eingegangen. Damit habe man gerechnet, heisst es auf Anfrage.
Das wird kritisiert: Einzelne Gemeinden, wie zum Beispiel Walzenhausen, aber auch Verbände kritisieren die sogenannte Mehrwertabschöpfung, welche die Regierung auf 20 Prozent festgelegt hat. Dies sei zu wenig, finden zum Beispiel die Umweltverbände Pro Natura und WWF. Die Gemeinde Herisau erwartet von der Regierung zudem, dass Gemeinden, die wachsen dürfen, wie beispielsweise Herisau oder Teufen, nicht blockiert werden von Gemeinden, die Land auszonen und unter Umständen Landbesitzer enteignen müssen.
So geht es weiter: Im Mai will die Regierung die überarbeitete Version des teilrevidierten Richtplans vorlegen, im Oktober soll dann der Kantonsrat darüber entscheiden. Ziel ist es, dass der Richtplan Ende 2018 in Kraft tritt.