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Bauprojekt direkt am See Eigener Friedhof für Quinten

Ein Quintner stört sich daran, dass die Verstorbenen nicht im Dorf, sondern auf der anderen Seeseite begraben werden. Er möchte deshalb einen eigenen Friedhof bauen. Er stellt seinen Garten zur Verfügung. Weil dieser aber nicht in der Bauzone liegt, will der Kanton das Projekt so nicht bewilligen.

Ausgangslage: Quinten, ein kleines Dorf in der St. Galler Gemeinde Quarten, ist am besten per Boot zu erreichen. Ein kleiner Wanderweg führt noch daran vorbei. Das Dorf hat 38 Einwohner und das Leben im Dorf ist etwas umständlicher als an anderen Orten: Es gibt keine Schule, wenig Arbeitsplätze, fast kein Internet und Plätze zum Wohnen. Und es gibt keinen Friedhof. Das soll sich ändern.

Porträt Stüssy
Legende: Hanspeter Stüssy vor den Visieren des geplanten Friedhofs. SRf

Der Initiant: Der 70-jährige Architekt Hanspeter Stüssy hat vor über 30 Jahren ein Grundstück direkt am See erworben. Nun möchte er dort in seinem Garten für Quinten einen Friedhof bauen. Dazu hat er eine Stiftung gegründet, welche sich nebst dem Friedhof auch für mehr Arbeitsplätze und Wohnraum, allgemein für mehr Leben in Quinten einsetzten soll.

Das Projekt: «Der letzte Hafen», wie Stüssy den Friedhof nennt, soll eine vier Meter hohe Trockenmauer werden, welche direkt am Walensee steht – darin integriert bis zu 70 Urnen. Namenstäfelchen sollen an die Verstorbenen erinnern, auch über die Grabesruhe von zehn Jahren hinaus. Nebst dem Friedhof will Stüssy sein Grundstück öffentlich zugänglich machen. So sollen Leute auch dort verweilen.

Modell vom Friedhof
Legende: Eine vier Meter hohe Trockenmauer soll den Friedhof in Quinten am Walensee darstellen. Hanspeter Stüssy

Reaktion Gemeinde: Die politische Gemeinde Quarten steht dem Friedhof-Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Es sei löblich, wenn die Einwohner Quinten wieder mehr beleben möchten. Für den Friedhof gibt es ein paar Auflagen: Es sind nur Urnengräber bewilligt, die entsprechende Grabesruhe von zehn Jahren ist einzuhalten, das heisst, die Urnen dürfen nicht ewig dort bleiben, und es soll auch Auswärtigen möglich sein, sich in Quinten bestatten zu lassen.

Reaktion Kanton: Der Kanton St. Gallen hat das vorliegende Projekt so nicht bewilligt. Die Begründung: Weil das Friedhof-Projekt nicht in einer Bauzone liegt, müsste es standortgebunden sein. Dies sei nicht der Fall. Es gibt jedoch ein Hintertürchen: das Grundstück einzonen.

Ans Aufgeben denke ich nicht im Traum.
Autor: Hanspeter Stüssy Initiant «Der letzte Hafen»

Weiteres Vorgehen: Hanspeter Stüssy ist überrascht über den Entscheid des Kantons. Zuerst müsse er die Antwort und Begründung im Detail lesen, eins sei jedoch sicher: «Ans Aufgeben denke ich nicht im Traum.»

SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12.03 Uhr

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