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«Behördenschreck»-Prozess Knapp drei Jahre für Beiss-Attacke

  • Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den Mann, der als Solothurner «Behördenschreck» gilt, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten.
  • Der Mann wurde unter anderem wegen mehrfacher Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte und mehrfacher sexueller Belästigung schuldig gesprochen.
  • Nach seiner Freiheitsstrafe darf der Mann bei den Behörden nur noch erscheinen, wenn er sich vorgängig angemeldet hat.
  • Der Verurteilte hatte vor rund zwei Jahren in einem Gerichtsgebäude einen Gerichtsschreiber geschlagen und einen Richter gebissen.

Der 55-jährige Schweizer hatte im Kanton Solothurn wiederholt Behördenvertreter angegriffen und bedroht, er gilt als Querulant. Neben der unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten eine Geldstrafe, wurde der Mann zu 90 Tagesansätzen zu 30 Franken, einer Busse von 2000 Franken sowie Genugtuungen verurteilt.

Die Behörden hätten den Mann in einigen Fällen wohl mit mehr Fingerspitzengefühl behandeln können, meinte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Auf den Solothurner Amtsstellen sei bekannt, dass er kein einfacher Fall sei. Trotzdem wögen die Vorfälle gegen die Behördenvertreter schwer. Das Verhalten des Mannes sei «nicht tolerierbar». Ein solches Fehlverhalten dürfe der Staat nicht hinnehmen. Der Mann sei «eine schwierige Person» und «sehr schlau».

Der Gerichtspräsident empfahl dem Verurteilten, Kompromisse im Leben einzugehen: «Schön wäre es, wenn wir Ruhe hätten, und Sie und der Staat ruhig leben könnten.»

Das Amthaus 2 in Solothurn
Legende: Der Prozess findet vor Amtsgericht Solothurn-Lebern in Solothurn statt. Keystone

«Ich werde es wieder machen»

Der als Querulant bekannte Angeklagte hörte den Ausführungen des Richters genau zu und schüttelte wiederholt den Kopf. Nach rund 50 Minuten verliess er wütend den Gerichtssaal – und zwei Polizisten folgten ihm. «Ich werde das wieder machen. Das akzeptiere ich nicht», rief er.

Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann paranoide und narzisstische Züge. Er habe das Gefühl, die ganze Welt habe sich gegen ihn verschworen. Der Mann gilt als nicht therapiewillig und nicht therapiefähig.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie eine Busse von 2500 Franken und 385 Tage gemeinnütziger Arbeit. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant sei von Behördenvertretern wiederholt provoziert worden.

Attacke im Amtshaus

Der Verurteilte hatte am 28. Juni 2016 im Solothurner Amtshaus einen Gerichtsschreiber geschlagen und einen Richter gebissen. Mit Hilfe weiterer Personen konnte der Mann bis zum Eintreffen der Polizei am Boden fixiert werden, wie es in der Anklageschrift heisst.

Auch bei der späteren Befragung kam es zu Gewaltausbrüchen. Zudem schrieb er einer Staatsanwältin auch Drohungen und sexuelle Belästigungen. Der 55-Jährige war bereits früher als Querulant aufgefallen und ist wegen eines Gewaltausbruchs vorbestraft. Er gilt als Sympathisant des Brandstifters der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn.

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