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Bei Ausschaffungen Jugendliche sollen nicht mehr in Einzelhaft kommen

Die jetzige Praxis des Kantons Basel-Stadt verstosse gegen die UNO-Kinderrechtskonvention, monieren linke Politiker.

Der Basler Grosse Rat diskutierte am Mittwoch über Anpassungen des Justizvollzugsgesetzes. Im Grundsatz war das Gesetz unbestritten, in einem Punkt gingen die Meinungen jedoch stark auseinander. Und zwar bei der Frage, ob Minderjährige grundsätzlich in Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft genommen werden dürfen oder nicht. De facto gibt es in Basel-Stadt nämlich nur die Möglichkeiten, sie mit Erwachsenen zusammen zu tun, oder sie in Einzelhaft zu stecken.

Auch wenn solche Fälle nur sehr selten vorkämen, in Basel-Stadt wurde in den letzten drei Jahren nur zwei Mal Ausschaffungshaft für Jugendliche unter 18 Jahren verhängt, seien diese sehr stossend, monierte Ursula Metzger von der SP. «Diese Fälle verstossen klar gegen die UNO-Menschenrechtskonvention», sagte Metzger in der Debatte. Diese verlange, dass Jugendliche in Gefängnissen von Erwachsenen zu trennen seien. Weil es in Basel aber kein Ausschaffungsgefängnis für Jugendliche gibt, bliebe als einzige Alternative für diese Jugendlichen Isolationshaft, was ebenfalls problematisch sei, sagte Michelle Lachenmeier vom Grünen Bündnis.

Alternative: Elektronische Fussfesseln

Die Bürgerlichen argumentierten, die Revision des Justizvollzugsgesetzes sei ein fein austarierter Kompromiss, welcher nicht an dieser Frage scheitern dürfe. Ausserdem sei diese ohnehin ein Problem, welches im Ausländergesetz behandelt werden müsse. «Wenn wir keine Option haben, Jugendliche geschlossen unterzubringen, laufen wir Gefahr, dass diese Jugendlichen untertauchen und sich einer Ausschaffung entziehen», sagt David Jenny von der FDP.

SP und Grünes Bündnis schlugen derweil vor, man müsse die Möglichkeit ins Gesetz schreiben, dass Jugendlichen auch elektronische Fussfesseln angelegt werden könnten. Zu einer Schlussabstimmung kam es dann wegen widersprüchlicher Beschlüsse zu Änderungsanträgen jedoch nicht. Das Geschäft wurde somit nicht abgeschlossen und kommt noch einmal zu einer zweiten Lesung ins Parlament.

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