Die Urner Schuldenbremse soll die Finanzpolitik nicht mehr zu stark einengen, etwa wenn es um grosse Investitionen geht. Defizite sollen neu über einen längeren Zeitrum zulässig sein, sofern die Reserven genügend gross sind.
Der budgetierte Fehlbetrag eines Jahres darf aber nicht grösser sein als zehn Prozent der kantonalen Steuererträge.
Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen Sanktionen
Der Regierungsrat hat seine Vorschläge zur revidierten Schuldenbremse vorgestellt und in die Vernehmlassung geschickt. Die Schuldenbremse solle künftig in einem separaten Gesetz geregelt werden. Im Zentrum stehe indes weiterhin eine auf die Dauer ausgeglichene Rechnung.
Wird die Schuldenbremse nicht eingehalten, greifen neu Sanktionen. Der Regierungsrat muss dann Massnahmen präsentieren, wie er die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten kann.
Lehnt der Landrat die Massnahmen ab, wird automatisch der Steuerfuss erhöht. Das Parlament kann zwar die Sanktionen umgehen, doch braucht es dafür eine Zweidrittelsmehrheit.