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Bei massiven Verfehlungen Zuger Magistraten sollen ihres Amtes enthoben werden können

  • Im Kanton Zug soll es eine Möglichkeit geben, Regierungsräte, Gemeinderäte und Richter ihres Amtes zu entheben.
  • Dies gilt aber nur für schwere Fälle: etwa wenn ein Exekutivmitglied oder ein Richter wegen eines Verbrechens verurteilt wurde.
  • Für das neue Amtsenthebungsverfahren braucht es eine Verfassungsänderung. Die Zuger Regierung hat dem Kantonsrat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.

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