- Im Kanton Zug soll es eine Möglichkeit geben, Regierungsräte, Gemeinderäte und Richter ihres Amtes zu entheben.
- Dies gilt aber nur für schwere Fälle: etwa wenn ein Exekutivmitglied oder ein Richter wegen eines Verbrechens verurteilt wurde.
- Für das neue Amtsenthebungsverfahren braucht es eine Verfassungsänderung. Die Zuger Regierung hat dem Kantonsrat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.
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Bei massiven Verfehlungen Zuger Magistraten sollen ihres Amtes enthoben werden können
SRF1, Regionaljournal Zentralschweiz, 06:32 Uhr; vogb