Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit im Zürcher Kantonsrat befürwortet einen Gegenvorschlag des Regierungsrates. Dieser verlangt, dass die Zürcher Polizei die Nationalität von Tätern und Opfern in Meldungen nennt.
Diesbezüglich herrscht im Kanton Zürich nämlich keine einheitliche Praxis. Während die Kantonspolizei die Staatsangehörigkeit von mutmasslichen Tätern oder Opfern vermeldet, verzichtet die Zürcher Stadtpolizei seit 2017 darauf. Eingeführt wurde diese Änderung aufgrund einer Weisung des Zürcher Stadtparlaments.
SVP sammelte Unterschriften
Bei der kantonalen SVP sorgte der Entscheid für Empörung, sie kritisierte die «Zensurpolitik» der Stadt Zürich und lancierte 2018 eine Volksinitiative. Diese sieht vor, dass die Polizei die Staatsangehörigkeit in Medienmitteilungen nennt. Auf Anfrage soll sie auch Informationen zu einem allfälligen Migrationshintergrund von Tatverdächtigen liefern.
Die Zürcher Regierung arbeitete daraufhin einen Gegenvorschlag aus. Die zuständige Kommission im Kantonsrat befürwortet diesen nun einstimmig, wie sie am Freitag in einer Mitteilung festhält.
Im öffentlichen Interesse
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Polizei in Zukunft nebst dem Alter und dem Geschlecht auch die Staatsangehörigkeit von Täterinnen und Tätern, Tatverdächtigen und Opfern in Mitteilungen erwähnt – sofern beispielsweise keine Gefahr besteht, dass die Person identifiziert werden kann. Auf die Nennung eines allfälligen Migrationshintergrundes wird aber verzichtet.
Die Kommission argumentiert, die Nennung der Staatsbürgerschaft sei im öffentlichen Interesse. «Ausserdem gibt es so eine einheitliche Lösung für sämtliche Polizeikorps im Kanton Zürich», sagt Kommissionspräsident Tobias Mani.
Die SVP hatte im Vorfeld in Aussicht gestellt, ihre Initiative zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag im Kantonsrat angenommen werden. Deshalb stimmten auch Kritiker der Namensnennung in der Kommission der Vorlage zu. Als nächstes entscheidet der Kantonsrat darüber.