Die Stadt Luzern rügt den Bund für das Vorgehen bei der Finanzhilfe für Kinderbetreuungszuschüsse. Gemäss dem revidierten Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung gewährt der Bund jenen Gemeinden und Kantonen Finanzhilfe, die die Betreuungszuschüsse für berufstätige Eltern erhöhen oder seit Januar 2018 erhöht haben.
Aufstockung um 500'000 Franken
Die Stadt Luzern stockte Anfang Jahr die Beiträge für Betreuungsgutscheine um 500'000 Franken auf jährlich 3,5 Millionen Franken auf. Nun sieht aber die Verordnung vor, dass Gesuche mit rückwirkenden Anträgen nur bis zum 31. Juli eingereicht werden können, wie die Stadt am Dienstag mitteilte.
Dazu kommt, dass ausschliesslich der Kanton ein solches Gesuch stellen kann und dies auch nur einmal in der sechsjährigen Frist bis 2023, wie Michiel Aaldijk, Leiter der Abteilung Kinder, Jugend, Familie bei der Stadt Luzern, auf Anfrage sagte.
Symbolischer Akt
Wegen der kurzen Frist wird der Kanton kein Gesuch bis Ende Monat einreichen können. Sie habe daher nun - entgegen der Richtlinien - ein eigenes Gesuch gestellt, das sei auch ein symbolischer Akt, sagte Aaldijk.