Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Nachtrag zum kantonalen Wasserbaugesetz in erster Lesung beraten. Die Finanzierungsschwierigkeiten zur Naturgefahrenabwehr im Bergkanton Obwalden sollen verringert werden.
Die Regierung schlug daher vor, künftig bei den privaten Versicherungsgesellschaften Beiträge für die Naturgefahrenabwehr zu erheben.
Als Vorbild dient der sogenannte «Feuerwehr-5er», wonach seit 1931 jeweils 5 Rappen pro 1000 Franken Versicherungssumme in einen separaten Topf fliessen. Für die Naturgefahren sollen 7,5 Rappen pro 1000 Franken Versicherungssumme erhoben werden. Das ergäbe Einnahmen von rund 1,3 Millionen Franken jährlich.
Berappen müssten die Abgabe am Ende wohl die Grundbesitzer. Laut dem Sprecher der FDP-Fraktion ergibt das pro Einfamilienhaus einen zusätzlichen Versicherungsbetrag von rund 60 Franken pro Jahr, das sei verkraftbar. «Es ist nicht ganz fair, dass nur die Grundbesitzer zur Kasse gebeten werden», sagte dagegen der Sprecher der SVP.